Mietbedingungen des Apartments
MIETBEDINGUNGEN DES APARTMENTS
- Die Vornahme einer Reservierung über die Website von Apartmore (https://apartmore.pl/) ist gleichbedeutend mit der Annahme der Bestimmungen dieser Mietbedingungen.
- Im Falle einer Reservierung über Partner von Apartmore, wie Booking.com oder Airbnb.com, werden die Mietbedingungen dem Kunden in einer Form zur Verfügung gestellt, die das Speichern auf einem dauerhaften Datenträger ermöglicht, spätestens in der Willkommensnachricht, die unmittelbar nach der Reservierung versendet wird. Die vorstehend in Absatz 2 genannten Kunden sind, sofern sie den Bestimmungen der Mietbedingungen nicht zustimmen, berechtigt, die Reservierung innerhalb von 2 Tagen ab Erhalt des Links, der die Kenntnisnahme der Mietbedingungen ermöglicht, zu stornieren. Das Ausbleiben einer Antwort und die Nichtstornierung der Reservierung sind gleichbedeutend mit der Annahme der Bestimmungen der Mietbedingungen.
- Das Apartment wird tageweise vermietet.
- Ein Aufenthaltstag im Apartment dauert von 15:00 Uhr bis 11:00 Uhr.
- Den Wunsch, den Aufenthalt über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, sollte der Gast dem Apartmentservice im Voraus mitteilen. Solche Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Verlängerung des Aufenthalts kann mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden sein.
- Die Schlüssel zum Apartment werden im örtlichen Büro in Gdańsk in der ul. Toruńska 15/U4, 80-747 Gdańsk, übergeben, das von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet ist. Nach 18:00 Uhr ist die Abholung der Schlüssel aus einem Safe möglich, nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Büro und der Ermöglichung der Sperrung der Kaution auf der Karte.
- Der genaue Termin und die Uhrzeit der Ankunft des Gastes im Apartment sollten telefonisch oder per E-Mail spätestens am Tag vor der Anreise gegenüber der von Apartmore benannten, für die Reservierung zuständigen Person bestätigt werden. Falls der Gast das Apartment nicht zur vereinbarten Uhrzeit erreichen kann, behält sich Apartmore das Recht vor, den Ort der Schlüsselübergabe zu ändern.
- Ein Check-in nach 24:00 Uhr ist optional und muss in jedem Einzelfall von Apartmore bestätigt werden. Der Gast ist verpflichtet, Apartmore über einen Check-in nach 24:00 Uhr mit einer Vorlaufzeit von 24 Stunden zu informieren. Fehlt eine solche Information, ist der Check-in möglicherweise nicht möglich und die Reservierung kann wegen Nichterscheinens des Gastes zum vereinbarten Mietbeginn storniert werden.
- Beim Check-in wird die entsprechende Kurtaxe in bar erhoben (3,46 PLN pro Person und Nacht; Stand 2026).
- Für den Check-in ist ein Personalausweis erforderlich. Bestehen bei der für den Kontakt mit dem Gast bestimmten Person Zweifel am Personalausweis, so ist sie berechtigt, ein anderes Dokument zum Nachweis der Identität der anzumeldenden Person zu verlangen.
- Apartmore behält sich das Recht vor, einen Gast ohne Erstattung der Aufenthaltsgebühr abzuweisen, der:
- kein Ausweisdokument besitzt oder ein Ausweisdokument nicht vorzeigen möchte;
- unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht;
- sich gegenüber den Mitarbeitern vulgär verhält;
- strafbare Drohungen oder irgendeine Form der Erpressung anwendet;
- die Zahlung für den Aufenthalt oder die Pflichtgebühren verweigert;
- die Vorautorisierung auf der Karte verweigert.
- Der Gast kann mit Zustimmung von Apartmore sämtliche Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag auf einen Dritten übertragen, sofern dieser sämtliche Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag übernimmt.
- Der Gast sollte am Anreisetag alle Mängel oder Defekte im Apartment melden.
- Werden am Check-in-Tag keine Anmerkungen und Beanstandungen (zumindest in dokumentarischer Form: SMS, E-Mail usw.) zum technischen Zustand des Apartments gemeldet, gilt dies als Anerkennung, dass das Apartment sowie die darin enthaltene Ausstattung in einem Zustand übergeben wurden, der keine Anmerkungen und Beanstandungen des Gastes hervorruft.
- Der Gast trägt die volle Verantwortung für Schäden an der Wohnung oder deren Ausstattung sowie am Gemeinschaftseigentum, einschließlich der Gemeinschaftsteile des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet, sowie an den an die Wohnung angrenzenden Wohnungen, die nicht aus der normalen Nutzung der Wohnung resultieren und vom Kunden sowie von Personen verursacht wurden, denen er die Wohnung in irgendeiner Weise zur Nutzung oder zum Aufenthalt überlassen hat.
- Ein über das Normale hinausgehender Verschleiß der Handtücher, der zu deren Zerstörung führt, wird mit einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 40 PLN pro Stück belastet.
- Der Gast ist verpflichtet, alle Apartmore und Dritten zugefügten Schäden sowohl in der Wohnung als auch im Gemeinschaftseigentum, einschließlich der Gemeinschaftsteile des Gebäudes sowie der Nachbarwohnungen, zu beheben, die durch ihn selbst sowie durch Personen verursacht wurden, denen er die Wohnung in irgendeiner Weise zur Nutzung oder zum Aufenthalt überlassen hat. Der Kunde ist verpflichtet, Apartmore oder eine bevollmächtigte Person über alle von ihm sowie von Personen, denen er die Wohnung in irgendeiner Weise zur Nutzung oder zum Aufenthalt überlassen hat, verursachten Mängel, Zerstörungen oder Schäden zu informieren.
- Apartmore behält sich das Recht vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen, falls das Apartment in einem Zustand hinterlassen wird, der erheblich von der Norm abweicht, einschließlich u. a. extremer Verschmutzung von Böden, Arbeitsplatten und Möbeln oder der Ansammlung einer großen Menge Müll. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Arbeits- und Zeitaufwand, der erforderlich ist, um das Apartment in den ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, und stützt sich auf eine vom Reinigungsservice angefertigte Fotodokumentation.
- Zur Sicherung der Erfüllung der im vorstehenden Absatz genannten Verpflichtung erhebt Apartmore vom Kunden bei der Übergabe der Schlüssel zur Wohnung eine Kaution. Die Kaution wird innerhalb von 7 Tagen nach Verlassen der Wohnung freigegeben, nach Abzug des Gegenwerts der Schäden, die durch den Kunden sowie durch Personen verursacht wurden, für die er nach den allgemein geltenden Vorschriften sowie den vorstehenden Absätzen 15 und 17 verantwortlich ist.
- Der Abzug von Forderungen von Apartmore aus der Kaution schließt die Geltendmachung von Ansprüchen aus entstandenen Schäden, deren Wert die erhobene Kaution übersteigt, nicht aus.
- Apartmore behält sich das Recht vor, die Karte des Gastes mit einem Betrag zu belasten, der dem Gegenwert des entstandenen Schadens entspricht.
- Der Apartmentservice ist berechtigt, die gemietete Wohnung ohne Erlaubnis des Gastes zu betreten, wenn er Kenntnis vom Auftreten jeglicher Gefahren für die Sicherheit der Gäste oder des Eigentums erlangt, bei Nichtbeachtung der Apartmentordnung durch die Gäste, bei Verdacht auf ein Verhalten, das den Zustand des Apartments erheblich verschlechtern könnte, oder in anderen Situationen, die gegen die Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstoßen. Apartmore behält sich das Recht vor, die Gäste in den oben genannten Situationen aus den Apartments zu weisen.
- Die Anzahl der Personen, die im Objekt wohnen sollen, ist auf die im Reservierungsprozess angegebene Anzahl beschränkt. Erlangt Apartmore Kenntnis davon, dass sich in der Wohnung mehr Personen aufhalten als die bei der Reservierung angegebene Anzahl an Gästen, verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 PLN für jede zusätzliche Person und Nacht zu zahlen. Bei Überschreitung der zulässigen Personenzahl im Apartment kann Apartmore außerdem die Übergabe der Schlüssel verweigern.
- Der Aufenthalt von Tieren im Apartment ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zur Belastung des Gastes mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 PLN für jede vom Gast reservierte Nacht (sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde).
- Im Apartment gilt ein absolutes Verbot des Rauchens von Zigaretten, Tabakwaren und anderen Genussmitteln. Wird der Geruch der oben genannten Stoffe wahrgenommen, belastet Apartmore den Gast mit einem Betrag in Höhe von 500 PLN für die Geruchsbeseitigung.
- Der Gast ist verpflichtet, die Grundsätze einer guten Nachbarschaft einzuhalten, Sauberkeit in der Wohnung, in den Treppenhäusern sowie im Bereich des genutzten Gebäudes zu wahren und das gemietete Apartment in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
- Wird infolge einer Störung der Ordnung durch die Gäste ein Vertreter von Apartmore zum Apartment gerufen oder werden die Stadtwache oder die Polizei zum Eingreifen gerufen, ist Apartmore berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus Verschulden des Kunden zu kündigen, wobei das Recht bleibt, den gesamten vereinbarten Mietpreis einzubehalten, und ist zugleich berechtigt, den Gast mit einer Strafe in Höhe von 1000 PLN zu belasten.
- Am Abreisetag ist der Gast verpflichtet, Apartmore die gemietete Wohnung zur Kontrolle ihres Zustands zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die ihm anvertrauten Schlüssel zur Wohnung sowie für die Fernbedienungen zu den Einfahrtstoren (sofern die Reservierung einen Garagenstellplatz umfasst). Der Verlust eines Schlüssels oder einer Fernbedienung wird mit einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 100,00 PLN pro Stück belastet.
- Eine frühere Abreise des Gastes aus Gründen, die von den Eigentümern des Apartments unabhängig sind, berechtigt ihn nicht, die Erstattung des Betrags für die nicht in Anspruch genommene Leistung zu verlangen.
- Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Reservierung im Falle plötzlicher Defekte oder anderer zufälliger Ereignisse zu verkürzen und die Beträge für die nicht genutzten Übernachtungen zu erstatten.
- Werden nach der Abreise Gegenstände eines Gastes im Apartment gefunden, kann der Gast einen Kurierdienst mit deren Abholung beauftragen. Die Gegenstände werden nicht länger als 2 Wochen ab dem Check-out-Datum aufbewahrt. Lebensmittel und Kosmetika werden nicht aufbewahrt.
- Auf die in diesen Mietbedingungen nicht geregelten Angelegenheiten finden die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches Anwendung.
- Das für die Beilegung aller Streitigkeiten zuständige Gericht ist das für Apartmore Sp. z o.o. zuständige Gericht.
- Im Falle von Abweichungen zwischen der Auslegung der polnischen und der deutschen Fassung der Mietbedingungen ist die in polnischer Sprache erstellte Fassung maßgeblich.
Informationsklausel DSGVO
- Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten der an einer Reservierung der von Apartmore Sp. z o.o. angebotenen Apartments interessierten Personen (nachfolgend „Kunden“ oder einzeln „Kunde“) ist Apartmore Sp. z o.o. mit Sitz in Gdańsk (80-749), ul. Jaglana 6c/5, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters (KRS) unter der Nummer 0001099654, mit der Steuernummer NIP: 5833510035 – nachfolgend „Verantwortlicher“.
- In Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung und dem Schutz personenbezogener Daten kontaktieren Sie den Verantwortlichen bitte unter der E-Mail-Adresse: kontakt@apartmore.pl.
- Die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet – d. h. weil die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Partei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person erforderlich ist.
- Die personenbezogenen Daten des Kunden können Empfängern oder Dritten offengelegt bzw. zur Verfügung gestellt werden, bei denen es sich um Stellen handeln kann, denen der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Auftragsverarbeitungsverträgen und gemäß den Anforderungen des Art. 28 DSGVO anvertraut: IT-Dienstleistern und anderen Stellen, die personenbezogene Daten im Namen des Verantwortlichen verarbeiten, einschließlich der Anbieter zusätzlicher Leistungen, deren Reservierung wir vermitteln und von denen uns Daten übermittelt werden, wie u. a. Booking.com B.V. und Airbnb, Inc.
- Die personenbezogenen Daten des Kunden werden für folgende Zeiträume gespeichert:
- zur Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) – sie werden für die Dauer des Vertrags sowie nach dessen Beendigung verarbeitet, insbesondere im Umfang von Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, die im gesamten Reservierungsprozess erforderlich sind, für die in den besonderen Vorschriften bestimmte Zeit, jedoch nicht länger als 6 Jahre;
- soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer dem Verantwortlichen obliegenden rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), werden sie im Zusammenhang mit der Archivierung von Daten in Bezug auf steuerliche Pflichten für einen Zeitraum von 5 Jahren gespeichert, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem sie archiviert wurden. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Daten gelöscht, sofern keine andere Grundlage für ihre Verarbeitung besteht;
- bestimmte personenbezogene Daten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), insbesondere Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, werden für den Zeitraum verarbeitet, der zur Wahrung des berechtigten Interesses – der Geltendmachung von Ansprüchen oder der Verteidigung gegen etwaige Ansprüche – erforderlich ist, jedoch nicht länger als 6 Jahre ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist im jeweiligen Einzelfall;
- werden personenbezogene Daten ausschließlich auf der Grundlage einer Einwilligung zur Marketingkommunikation verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), werden die Daten für die Dauer der Einwilligung verarbeitet, die die betroffene Person jederzeit widerrufen oder einschränken kann.
- Werden personenbezogene Daten auf der Grundlage einer vom Kunden erteilten Einwilligung verarbeitet, können alle vom Kunden erteilten Einwilligungen in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
- Dem Kunden steht darüber hinaus das Recht zu, vom Verantwortlichen Auskunft über den Inhalt seiner Daten, deren Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu verlangen, wenn der Kunde der Auffassung ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt.
- Die Angabe der personenbezogenen Daten durch den Kunden ist freiwillig, jedoch führt die Nichtangabe der Daten dazu, dass die Reservierungsleistung nicht in Anspruch genommen werden kann, einschließlich der Unmöglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Verantwortlichen sowie der Unmöglichkeit, dem Kunden Handelsinformationen zu den Angeboten des Verantwortlichen zu übersenden.